Informationen zu dem aktuellen Stand

 

In Schleswig Holstein gilt die 2G-Plus-Regelung für Übernachtungsgäste. Gäste müssen bei der Ankunft ihre vollständige Genesung bzw. Impfung nachweisen sowie zusätzlich ein negatives Testergebnis vorlegen
(höchstens 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest bzw. höchstens 48 Stunden alter PCR-Test).
Ausgenommen hiervon sind Personen, die neben einer vollständigen Grundimmunisierung auch bereits ihre Booster-Impfung dokumentieren können, die mindestens 14 Tage zurückliegt sowie Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres.
Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, können mit Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und eines negativen Tests auch Angebote wahrnehmen, für die 2G oder 2G-Plus-Regeln gelten.
Ebenso ausgenommen sind minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden.

Ab 03.März entfällt die 2G-Plus Regelung und wird durch 3G ersetzt.
Ab 20. März soll auch diese Regelung entfallen.

 

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