Allgemeine Geschäftsbedingungen „Strandschlafendeluxe“ der Ferienhausvermietung Backsteindeluxe in Grömitz

I. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Verträge über die mietweise Überlassung eines Schlafstrandkorbes zur Beherbergung (Unterkunftsbuchung) als auch für alle sonstigen in diesem Zusammenhang vom Vermieter für den Mieter erbrachten Leistungen und Lieferungen. Der Standort der Mietsache (Mietort) befindet sich am Hauptstrand  gegenüber des Modegeschäftes „ATTAXX“ (Höhe Kurpromenade 30) in 23743 Grömitz.

II. Vertragsparteien

Die Vertragsparteien, deren geschäftliche Beziehungen durch diese Bedingungen geregelt werden, werden „Mieter“ sowie „Vermieter“ genannt.

1. „Mieter“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist diejenige natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Schlafstrandkorb gebucht wird. Hat ein Dritter für den Mieter die Buchung veranlasst (Unterkunftsbuchung im Auftrag) oder wurde umgekehrt vom Mieter für einen Dritten ein Gutschein erworben (Unterkunftsbuchung mittels Gutschein), so haften Mieter und Dritter dem Vermieter gegenüber gemeinsam als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

2. „Vermieter“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist Frau Christiane Berrer als Inhaberin des Vermietungsbetriebes „Backsteindeluxe“ (Stettiner Str. 69 in 23743 Grömitz).

III. Vertragsabschluss, Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Mit der Buchung des Schlafstrandkorbes wird ein Vertragsverhältnis (Mietvertrag) begründet. Der Vertrag kommt durch die Annahme des gestellten Buchungsantrages durch den Vermieter zustande. Dem Vermieter steht es dabei frei, die vereinbarte Unterkunftsbuchung schriftlich oder per E-Mail zu bestätigen.

2. Sofern die Unterkunftsbuchung direkt über das Online-Portal des Vermieters (www.strandschlafendeluxe.de) erfolgt ist, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages anerkannt.

3. Sofern die Unterkunftsbuchung telefonisch erfolgt ist, fügt der Vermieter seiner Bestätigung der Buchung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Schriftstück oder per Mailanhang bei, die damit Bestandteil des Vertrages werden.

IV. Mietverhältnis

1. Der Vermieter ist verpflichtet, den gebuchten Schlafstrandkorb während der vereinbarten Mietdauer bereitzuhalten und die mit dem Mieter vereinbarten Leistungen zu erbringen. Während der vereinbarten Mietdauer darf in dem gebuchten Schlafstrandkorb maximal die in der Buchungsbestätigung festgelegte Personenzahl übernachten.

2. Bleibt bei Abschluss des Mietvertrages die konkrete Mietdauer hinsichtlich ihres Datums offen, weil das Mietverhältnis als Unterkunftsbuchung mittels Gutschein (s. dazu oben unter II.1.) begründet wurde, so obliegt es dem Mieter bzw. dem Dritten, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit des Gutscheins (s. dazu unten unter XII.2.) mit dem Vermieter eine Konkretisierung der Mietdauer herbeizuführen. Das zu vereinbarende konkrete Mietdatum kann dabei immer nur innerhalb der vom Vermieter angebotenen Vermietungsperiode (15. April bis 05. Oktober eines Jahres) liegen.

3. Unterlässt es der Mieter bzw. der Dritte, die vorstehend unter IV.2. beschriebene Konkretisierung der Mietdauer herbeizuführen, so stellt dies eine Verletzung seiner Obliegenheitsverpflichtungen aus dem Mietvertrag dar, die ausschließlich zu seinen Lasten geht. Gutscheine, bei denen die Mietdauer nicht konkretisiert wurde, können nicht vom Mieter bzw. dem Dritten gegen Erstattung des Mietpreises zurückgegeben oder gemäß X. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen storniert werden.

4. Hat umgekehrt der Mieter bzw. der Dritte gemeinsam mit dem Vermieter eine Konkretisierung der Mietdauer nach IV. 2. herbeigeführt, so finden auf diese Buchung anschließend die Regelungen zum Vertragsrücktritt (Stornierung) und zur Änderung der Mietdauer (Umbuchung) nach X. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung.

5. Der Mieter ist verpflichtet, für die Bereitstellung bzw. für die Überlassung des gebuchten Schlafstrandkorbes und für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen jeweils die vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Eine Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Strandkorbes sowie dessen Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nicht gestattet.

V. Miethöhe/-zahlung

1. Der Mietpreis für den Schlafstrandkorb schließt die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein und kann dem Online-Portal des Vermieters (www.strandschlafendeluxe.de) entnommen werden. Die dort genannten Mietpreise sind jeweils nur für das aktuelle Kalenderjahr verbindlich. Bei Buchungen für darauffolgende Kalenderjahre sind Änderungen der Mietpreise demensprechend nicht ausgeschlossen.

2. Der zu entrichtende Gesamtmietpreis wird eine Woche nach Zusendung der Buchungsbestätigung fällig und ist auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Bankkonto des Vermieters zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der vollständige Gesamtmietpreis umgehend auf das Bankkonto des Vermieters zu überweisen bzw. dem Vermieter bei Mietbeginn in bar zu bezahlen.

3. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos der Mietpreisforderung anfallen, trägt der Mieter.

VI. An- und Abreise

1. Der gebuchte Schlafstrandkorb steht am Anreisetag grundsätzlich ab 12.00 Uhr zur Verfügung.

2. Am Abreisetag muss der Strandkorb bis 11.00 Uhr vom Mieter für die anschließende Endreinigung geräumt sein.

VII. Schlüsselübergabe

1. Der Vermieter übergibt dem Mieter bei Anreise einen Schlüssel für die Nutzung der öffentlichen WC-Anlagen. Der Schlüssel muss bei Abreise an den Vermieter bzw. dessen Vertretung vor Ort zurückgegeben werden.

2. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Verlust oder das sonstige Abhandenkommen des Schlüssels unverzüglich zu melden. Die infolge eines Verlustes oder sonstigen Abhandenkommens des Schlüssels entstehenden Kosten des Vermieters oder Dritter (z.B. für die Nachfertigung des Schlüssels o.ä.) sind vom Mieter zu tragen.

VIII. Haftung des Mieters

1. Während der Mietzeit haftet der Mieter für alle Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Pflichten aus diesem Vertrag (einschließlich seiner Sorgfalts- und Anzeigepflichten) oder durch unsachgemäße Behandlung oder Nutzung der Mietsache selbst (Schlafstrandkorb), des mitvermieteten Mobiliars und Inventars sowie des Mietgrundstückes (Strandbereich) entstehen. Als Schäden gelten hierbei ausdrücklich auch starke Verunreinigungen der Mietsache (Schlafstrandkorb), des mitvermieteten Mobiliars und Inventars sowie entsprechende Verunreinigungen des Mietgrundstückes (Strandbereich).

2. Werden am Ende der Mietdauer im Rahmen der Schlussabnahme bzw. Endreinigung des Schlafstrandkorbes im vorstehend unter VIII.1. beschriebenen Sinne Beschädigungen bzw. Beeinträchtigungen der Funktionalität und/oder starke Verunreinigungen festgestellt, so ist der Vermieter berechtigt, die festgestellten Schäden und/oder Beeinträchtigungen dem Mieter in Rechnung zu stellen.

3. Die vorstehend beschriebene Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf das Verschulden mit ihm reisender Personen.

4. Der Mieter haftet verschuldensunabhängig sowohl für den Verlust als auch für das sonstige Abhandenkommen ihm ausgehändigter Schlüssel und die daraus resultierenden Kosten (s. dazu oben unter VII.).

IX. Haftung des Vermieters

1. Eine Prospekthaftung oder Internethaftung des Vermieters ist ausgeschlossen.

2. Die Haftung des Vermieters aus diesem Vertrag ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung der Haftung des Vermieters bezieht sich auch auf das Handeln bzw. Unterlassen von Erfüllungsgehilfen des Vermieters und gilt auch in Bezug auf etwaige Pflichtverletzungen des Vermieters bei der Vertragsanbahnung oder sonstige positive Vertragsverletzungen des Vermieters.

3. Der Vermieter haftet im vorstehend unter IX.2. beschriebenen Rahmen ausschließlich für die ordnungsgemäße Bereitstellung der Mietsache (Schlafstrandkorb). Für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen der öffentlichen WC-Anlagen oder für Personen- oder Sachschäden, die dem Mieter oder ihn begleitende Personen bei der Nutzung der öffentlichen WC-Anlagen oder der vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache entstehen, haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter trägt ebenfalls keine Haftung für Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt oder hoheitliches Handeln (z.B. Widerruf der Sondernutzung des Strandes zu Übernachtungszwecken durch die zuständige Verwaltungsbehörde).

X. Vertragsrücktritt (Stornierung) und Änderung der Mietdauer (Umbuchung)

1. Tritt der Mieter von diesem Vertrag zurück (Stornierung) oder beabsichtigt der Mieter, die gebuchte Mietdauer abzuändern (Umbuchung), so muss er seinen Rücktritt bzw. seinen Umbuchungswunsch dem Vermieter umgehend schriftlich oder per E-Mail mitteilen.

2. Eine Abänderung der Mietdauer (Umbuchung) kann nur einmalig vorgenommen werden. Geht der Umbuchungswunsch des Mieters dem Vermieter bis spätestens zwei Monate vor dem ursprünglich vereinbarten Mietbeginn zu, so bleibt die Umbuchung kostenfrei. Auf später zugehende Umbuchungswünsche finden die nachfolgenden Regelungen zum Vertragsrücktritt (Stornierung) gemäß X.3. und X.4. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechende Anwendung.

3. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag durch den Mieter hat der Vermieter einen Ersatzanspruch gegen den Mieter nach Maßgabe der nachfolgenden Staffelung(Angaben jeweils in Prozent des laut Buchungsbestätigung des Vermieters vertraglich vereinbarten Mietpreises):

a. erfolgt der Rücktritt weniger als zwei Monate bis vier Wochen vor Mietbeginn: 50 %

c. erfolgt der Rücktritt weniger als vier Wochen bis zwei Wochen vor Mietbeginn: 70 %

d. erfolgt der Rücktritt weniger als zwei Wochen vor Mietbeginn sowie bei Nichtinanspruchnahme: 100 %.

4. Sofern im Falle des Rücktritts vom Vertrag der laut Buchungsbestätigung des Vermieters vertraglich vereinbarte Mietpreis bereits vollständig bezahlt war, ist der Vermieter berechtigt, den ihm zustehenden Ersatzanspruch mit der erfolgten Mietpreiszahlung zu verrechnen. Verbleibt bei dieser Verrechnung ein Restguthaben des Mieters, wird dieses Guthaben anschließend unverzüglich seitens des Vermieters an den Mieter ausgekehrt.

XI. Nichtinanspruchnahme wegen widriger Witterungsbedingungen

1. Unterbleibt die Inanspruchnahme des Schlafstrandkorbes infolge widriger Witterungsbedingungen am Mietort während der gebuchten Mietzeit, so entfällt die Verpflichtung des Mieters zur Mietpreiszahlung (kostenfreies Storno).

2. Als widrige Witterungsbedingungen gelten in diesem Zusammenhang die Wetterereignisse Sturm oder Orkan, Hagel und Gewitter gemäß den jeweils einschlägigen Definitionen des Deutschen Wetterdienstes. Bloße Regenfälle berechtigen nicht zur kostenfreien Stornierung nach Abs.1.

XII. Verjährung, Aufrechnung des Mieters

1. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter aus diesem Vertrag beträgt sechs Monate ab deren Entstehen, soweit nicht diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen etwas anderes vorsehen oder der Vermieter wegen Vorsatz haftet oder anderweitige unabdingbare gesetzliche Verjährungsvorschriften bestehen.

2. Der durch Erwerb eines Gutscheins begründete vertragliche Anspruch des Mieters bzw. des Dritten gegen den Vermieter (s. dazu oben unter II.1. und IV.2.) verjährt in Abweichung von §§ 195, 199 Abs. 1 BGB zwölf Monate nach dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Mit Ablauf der Verjährungsfrist verliert der Gutschein seine Gültigkeit.

3. Gegenüber Forderungen des Vermieters kann der Mieter seinerseits nur mit rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

XIII. Schriftform

1. Andere als in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführte Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen.

2. Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages zwischen Mieter und Vermieter oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

XIV. Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Grömitz.

2. Sofern gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen den Parteien das Gericht, in dessen Bezirk die Mietsache (Schlafstrandkorb) belegen ist.

XV. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so werden diese Bestimmungen durch die entsprechenden gesetzlichen Regelungen ersetzt. Die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt und behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Grömitz, Stand: Oktober 2018