Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vermietungsbetriebes „Backsteindeluxe“ in 23743 Grömitz

I.      Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästehäusern/-wohnungen zur Beherbergung als auch für alle sonstigen in diesem Zusammenhang vom  Vermieter für den Mieter erbrachten Leistungen und Lieferungen.

II.     Vertragsparteien
1.   Die Vertragsparteien, deren geschäftliche Beziehungen durch diese Bedingungen geregelt werden, werden „Mieter“ sowie „Vermieter“ genannt.

2.   „Mieter“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist diejenige natürliche oder juristische Person, in deren Namen im Betrieb des Vermieters eine Unterkunft gebucht wird. Hat ein Dritter für den Mieter die Unterkunftsbuchung veranlasst, so haften Mieter und Dritter dem Vermieter gegenüber gemeinsam als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

3.   „Vermieter“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist Frau Christiane Berrer als Inhaberin des Vermietungsbetriebes „Backsteindeluxe“ (Stettiner Str. 69 in 23743 Grömitz).
Zum Vermietungsbetrieb des Vermieters zählen folgende Liegenschaften:

a.   „Das Backsteinhaus“ (Stettiner Str. 69 in 23743 Grömitz / Eigentümerin: Frau Christiane Berrer)

b.   „Die Backsteinkate“ (Möwenstr. 26 in 23743 Grömitz / Eigentümer: Herr Kai Berrer)

4.   Verträge mit dem Mieter betreffend die vorstehend unter (3a.) genannte Liegenschaft werden seitens des Vermieters im eigenen Namen abgeschlossen, Verträge betreffend die vorstehend unter (3b.) sowie (3c.) genannten Liegenschaften dagegen im Auftrag und in Vollmacht des Eigentümers Herrn Kai Berrer.

III.    Vertragsabschluss, Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.   Mit der vom bzw. (seitens eines Dritten) für den Mieter veranlassten und vom Vermieter angenommenen Unterkunftsbuchung wird ein Vertragsverhältnis (Mietvertrag) begründet. Der Vertrag kommt durch die Annahme des vom bzw. für den Mieter gestellten Antrages seitens des Vermieters zustande. Dem Vermieter steht es dabei frei, dem Mieter die Unterkunftsbuchung schriftlich oder per E-Mail zu bestätigen.

2.   Sofern die Unterkunftsbuchung durch bzw. für den Mieter direkt über das Online-Portal des Vermieters (www.backsteindeluxe.de) erfolgt ist, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages anerkannt.

3.   Sofern die Unterkunftsbuchung durch bzw. für den Mieter telefonisch erfolgt, fügt der Vermieter seiner schriftlich oder per E-Mail erfolgten Bestätigung der Buchung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei, die damit Bestandteil des Vertrages werden.

IV.     Mietverhältnis
1.   Der Vermieter ist verpflichtet, die vom bzw. für den Mieter gebuchten Unterkünfte während der Mietdauer bereitzuhalten und die mit dem Mieter vereinbarten Leistungen zu erbringen. Während der vereinbarten Mietdauer darf in den gebuchten Unterkünften maximal die in der Buchungsbestätigung festgelegte Personenzahl übernachten. Haustiere dürfen vom Mieter nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters und gegen Bezahlung eines Zuschlages mitgebracht werden; die Höhe des Zuschlages ist dem Online-Portal des Vermieters (www.backsteindeluxe.de) zu entnehmen.

2.   Der Mieter ist verpflichtet, für die Überlassung der gebuchten Unterkünfte und für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen jeweils die vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Mieter veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters gegenüber Dritten. Eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Unterkünfte sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind dem Mieter nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.

V.      Miethöhe/-zahlung
1.   Die Mietpreise für die Unterkünfte sind je nach Größe der Wohnungen unterschiedlich hoch. Sie schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein und können dem Online-Portal des Vermieters (www.backsteindeluxe.de) entnommen werden. Die dort genannten Mietpreise sind jeweils nur für das aktuelle Kalenderjahr verbindlich. Bei Buchungen für darauffolgende Kalenderjahre sind Änderungen der Mietpreise dementsprechend nicht ausgeschlossen.

2.   Von dem zu entrichtenden Gesamtmietpreis kann zehn Tage nach Erstellung und Versand der Buchungsbestätigung eine Vorauszahlung in Höhe von bis zu 20 % fällig werden, die auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Bankkonto des Vermieters zu überweisen ist. Der restliche Mietpreis ist spätestens vier Wochen vor Mietbeginn fällig und ebenfalls auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Bankkonto des Vermieters zu überweisen.

3.   Bei kurzfristigen Buchungen ist der vollständige Gesamtmietpreis umgehend auf das Bankkonto des Vermieters zu überweisen bzw. dem Vermieter bei Mietbeginn in bar zu bezahlen.

4.   Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos der Mietpreisforderung anfallen, trägt der Mieter.

VI.     Kaution
1.   Bei Unterkunftsbuchungen für die Dauer von mehr als einer Woche kann eine nicht zu verzinsende Kaution in Höhe von 200,– Euro erhoben werden, die bei Mietbeginn in bar an den Vermieter zu entrichten ist.

2.   Der Vermieter verpflichtet sich, die Kaution umgehend nach Schlussabnahme der Mietsache ungekürzt an den Mieter zu überweisen, sofern sich die Mietsache in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.

3.   Werden im Rahmen der Schlussabnahme Beschädigungen der Mietsache (einschließlich deren Mobiliar und Inventar) oder Beeinträchtigungen deren Funktionalität festgestellt, so ist der Vermieter berechtigt, die festgestellten Schäden oder Beeinträchtigungen unter Inanspruchnahme der Kaution zu reparieren bzw. wieder instand zu setzen; ein danach ggf. unverbrauchter Restbetrag der Kaution wird vom Vermieter an den Mieter überwiesen.

VII.    Nebenkosten, Kurtaxe

1.   Im Mietpreis enthalten sind folgende Positionen und Nebenkosten:

a.   Kosten für Wasser, Gas und Strom

b.   Gebühren für Internetzugang LAN/WLAN

c.   Gebühr für die Endreinigung

d.   Bereitstellung (einmalig) von Bettwäsche und Handtüchern

e.   Bereitstellung eines Liegekorbes am Strand oder Hundestrand (während der Saisonzeiten des jeweiligen Strandkorbvermieters)

f.    Bereitstellung eines Pkw-Stellplatzes

g.   Benutzung des Fitnessstudios in der Backsteinkate.

2.   Die weitere Bereitstellung von Bettwäsche beträgt 10,– Euro pro Satz/Person; gleiches gilt für die weitere Bereitstellung von Handtüchern.

3.   Die ortsübliche Kurtaxe (Ostseecard) ist im Mietpreis nicht enthalten und wird vom Vermieter bei Anreise vor Ort erhoben. Die aktuelle Fassung der Kurabgabensatzung ist im Büro des Vermieters, bei der Kurverwaltung Grömitz oder im Internet unter www.groemitz.de zu finden.

VIII.   An- und Abreise
1.   Die gebuchten Unterkünfte stehen am Anreisetag grundsätzlich ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sollte im Einzelfall eine Unterkunft ausnahmsweise nicht pünktlich bezogen werden können, berechtigt dies nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermieter.

2.   Am Abreisetag müssen die Unterkünfte bis 10.00 Uhr vom Mieter für die anschließende Endreinigung geräumt sein. Die Säuberung des Geschirrs ist nicht in der Endreinigung enthalten und muss vor Rückgabe der Mietsache vom Mieter durchgeführt werden.

IX.     Schlüsselübergabe/-verlust
1.   Der Vermieter übergibt dem Mieter bei Anreise zwei Schlüssel für die Mietsache. Die Schlüssel müssen bei Abreise an den Vermieter bzw. dessen Vertretung vor Ort zurückgegeben werden.

2.   Die Unterkünfte des Vermieters sind mit einer Schließanlage ausgestattet. Im Interesse der Sicherheit auch nachfolgender Mieter ist es deshalb erforderlich, bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen eines ausgehändigten Schlüssels die Schließanlage der betroffenen Unterkunft zu ersetzen. Systembedingt sind dabei zugleich alle Schlüssel der betroffenen Unterkunft sowie die Schließzylinder der mitzubenutzenden Nebengebäude bzw. Tore auszutauschen, was Gesamtkosten von in etwa 2.000,– Euro mit sich bringt.

3.   Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter jeden Schlüsselverlust unverzüglich zu melden. Die infolge eines Schlüsselverlustes entstehenden, vorstehend unter (2.) beschriebenen Kosten zur anschließenden Wiederherstellung der Sicherheit der Unterkunft sind vom Mieter zu tragen.

4.   Der Mieter wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er ggf. auch für den Ersatz von solchen Schäden einzutreten hat, die Dritten (z.B. nachfolgenden Mietern) dadurch entstehen, dass er bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen ihm überlassener Schlüssel seinen vorstehend unter (3.)  beschriebenen Vertragspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt.

X.      Nutzung des Pkw-Stellplatzes/Fitness-Studios
1.   Der Mieter verpflichtet sich, nur den ihm zur Verfügung gestellten Stellplatz zu benutzen und darauf nur einen Personenkraftwagen abzustellen. Weiter verpflichtet sich der Mieter, im Rahmen der Nutzung des Stellplatzes alle allgemeinen technischen und behördlichen Vorschriften, besonders die der Feuerwehr und der Bauaufsichtsbehörde, zu beachten.

2.   Wagenwäsche, Ölwechsel, Reparaturen, offenes Feuer o.ä. sind dem Mieter auf dem überlassenen Stellplatz nicht gestattet. Auslaufendes Benzin, Öl oder andere, umweltgefährdende Flüssigkeiten sind vom Mieter sofort zu entfernen und dürfen nicht in den Boden versickern oder in die Entwässerungsanlage fließen.

3.   Im Fitness-Studio in der Backsteinkate findet keine Aufsicht durch qualifiziertes Fachpersonal statt. Auf Anfrage steht ein Personal Trainer gegen Gebühr zur Verfügung. Ohne Begleitung durch den Personal Trainer darf das Fitness-Studio nur von Personen über 18 Jahren genutzt werden.

XI.     Internetnutzung
1.   Zwecks Zugang zum Internet kann der Mieter den mittels Username/Passwort geschützten WLAN-Zugang der Unterkunft kostenfrei nutzen. Hierbei verpflichtet sich der Mieter, während der Internetnutzung keine fremden Schutzrechte (z.B. Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte oder Datenbankrechte) zu verletzen, keine Dienste zum Abruf oder zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen sowie keine Inhalte verleumderischen, beleidigenden oder volksverhetzenden Charakters zu verbreiten oder gegen sonstige Gesetze oder Verordnungen zu verstoßen.

2.   Der Vermieter stellt dem Mieter den Internetzugang nur authentifiziert zur Verfügung und wird gemäß Telekommunikations-gesetz (TKG) dessen Verbindungsdaten speichern bzw. speichern lassen. Im Falle eines rechtswidrigen Gebrauchs des Internetzuganges wird somit der Mieter haftbar gemacht. Insofern ist der Mieter im eigenen Interesse angehalten, die Zugangsidentifikation zum WLAN besonders sorgfältig zu verwahren, damit sie keinen unbefugten Dritten zugänglich ist.

XII.    Hausordnung
1.   Der Mieter ist gehalten, sich hinsichtlich des Geräuschpegels in der von ihm gebuchten Unterkunft oder hinsichtlich anderer von ihm ausgehender Sinneseindrücke rücksichtsvoll zu verhalten, um andere Mieter nicht in ihrer individuellen Urlaubsgestaltung zu beeinträchtigen. Rauchen ist nur auf den Balkonen bzw. den Terrassen, nicht jedoch in den Unterkünften selbst gestattet.

2.   Die Unterkünfte werden mit vollständigem Inventar vermietet. Der Mieter verpflichtet sich, die von ihm gebuchten Unterkünfte (einschließlich deren Mobiliar und Inventar) während der Mietdauer schonend und pfleglich zu behandeln. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter seitens des Mieters unverzüglich anzuzeigen. Über den Zustand der Unterkunft und des Inventars werden eventuelle Rügen des Mieters nur innerhalb von 24 Stunden nach Übernahme der Mietsache anerkannt.

3.   Der Vermieter wird sich ab Kenntnisnahme unverzüglich bemühen, die festgestellten Mängel bzw. Störungen der Mietsache abzustellen. Der Mieter verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, das ihm Zumutbare dazu beizutragen, um die Beeinträchtigungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

XIII.   Haftung des Mieters
1.   Während der Mietzeit haftet der Mieter für alle Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Pflichten aus diesem Vertrags (einschließlich der Sorgfalts- und Anzeigepflichten) oder durch unsachgemäße Behandlung oder Nutzung der Unterkunft (einschließlich deren Mobiliar und Inventar), des ihm überlassenen Stellplatzes, des ihm zur Verfügung gestellten Liegekorbes am Strand sowie des von ihm benutzten Fitnessstudios in der Backsteinkate entstehen. Als Schäden gelten hierbei ausdrücklich auch intensive Verunreinigungen der gebuchten Unterkünfte bzw. an deren Mobiliar und Inventar.

2.   Die vorstehend unter (1.) beschriebene Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf das Verschulden mit ihm reisender Personen. Daneben haftet der Mieter auch für Schäden, die durch von ihm mitgeführte Haustiere verursacht werden.

3.   Der Mieter haftet verschuldensunabhängig sowohl für den Verlust als auch für das sonstige Abhandenkommen ihm ausgehändigter Schlüssel und die daraus resultierenden Kosten (s. dazu oben unter IX).

XIV.    Haftung des Vermieters
1.   Eine Prospekthaftung oder Internethaftung des Vermieters ist ausgeschlossen.

2.   Die Haftung des Vermieters aus diesem Vertrag ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung der Haftung des Vermieters bezieht sich auch auf das Handeln bzw. Unterlassen von Erfüllungsgehilfen des Vermieters und gilt auch in Bezug auf etwaige Pflichtverletzungen des Vermieters bei der Vertragsanbahnung oder sonstige positive Vertragsverletzungen des Vermieters.

3.   Der Vermieter haftet im vorstehend unter (2.) beschriebenen Rahmen für die ordnungsgemäße Bereitstellung der Mietsache. Für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser-, Strom- oder Internetversorgung oder des Fernsehempfanges sowie für Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt haftet der Vermieter nicht.

4.   Der Vermieter haftet ebenfalls nicht für Personen- oder Sachschäden, die dem Mieter bei der Nutzung des Fitness-Studios in der Backsteinkate entstehen; die Nutzung dieses Studios durch den Mieter erfolgt auf dessen eigene Gefahr. Auch für Personen- oder Sachschäden, die dem Mieter bei der Benutzung des Stellplatzes entstehen, haftet der Vermieter nicht; dies gilt insbesondere für eventuelle Beschädigungen oder das Abhandenkommen des auf dem Stellplatz abgestellten Fahrzeuges. Der Vermieter haftet gleichermaßen nicht, wenn die Zufahrt zum überlassenen Stellplatz z.B. durch verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge blockiert wird.

XV.     Rücktritt des Mieters vom Vertrag (Stornierung)
1.   Tritt der Mieter von diesem Vertrag zurück (Stornierung), so muss er seinen Rücktritt dem Vermieter schriftlich mitteilen.

2.   Im Falle des Rücktritts vom Vertrag durch den Mieter hat der Vermieter einen Ersatzanspruch gegen den Mieter nach Maßgabe der nachfolgenden Staffelung (Angaben jeweils in Prozent des laut Buchungsbestätigung des Vermieters vertraglich vereinbarten Mietpreises ohne Endreinigungsgebühr):

a.   erfolgt der Rücktritt bis zwei Monate vor Mietbeginn:                                                                       0 %

b.   erfolgt der Rücktritt weniger als zwei Monate bis vier Wochen vor Mietbeginn:                        50 %

c.   erfolgt der Rücktritt weniger als vier Wochen bis zwei Wochen vor Mietbeginn:                       70 %

d.   erfolgt der Rücktritt weniger als zwei Wochen vor Mietbeginn sowie bei Nichtanreise:         100 %.

3.   Im Falle eines Rücktrittes nach vorstehend 2 b – d werden zusätzlich zu dem Ersatzanspruch des Vermieters  Stornierungsgebühren in Höhe von 25,– Euro erhoben.

4.   Sofern im Falle des mieterseitigen Rücktritts vom Vertrag der laut Buchungsbestätigung des Vermieters vertraglich vereinbarte Mietpreis bereits vollständig bezahlt war, ist der Vermieter berechtigt, den ihm zustehenden Ersatzanspruch nebst der Stornierungsgebühr mit der erfolgten Mietpreiszahlung zu verrechnen.Verbleibt bei dieser Verrechnung ein Restguthaben des Mieters, wird dieses Guthaben anschließend unverzüglich seitens des Vermieters an den Mieter ausgekehrt.

5.   Dem Mieter wird empfohlen, eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abzuschließen.

XVI.    Rücktritt des Vermieters vom Vertrag
1.   Wurde dem Mieter zu dessen angefragter Buchung vom Vermieter ein zeitlich befristetes Rücktrittsrecht eingeräumt (Vormerkung einer Unterkunft), ist auch der Vermieter während dieses Zeitraumes  berechtigt, seinerseits ausgleichslos vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm andere Mietanfragen in Bezug auf die vorgemerkte Unterkunft zugehen.

2.   Wird vom Mieter die vertraglich vereinbarte Mietvorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist der Vermieter auch in diesem Fall zum ausgleichslosen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3.   Der Vermieter ist schließlich zum ausgleichslosen Rücktritt vom Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt, sofern der Mieter vertragswidrigen Gebrauch von der Unterkunft macht (z.B. durch ungenehmigte Unter- oder Weitervermietung oder Überbelegung der Mietsache oder durch nachhaltige Störung anderer Mieter trotz erfolgter Abmahnung durch den Vermieter), den vertraglich vereinbarten Mietpreis nicht vollständig bezahlt oder sich auf andere Weise in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass ein Festhalten am Mietvertrag für den Vermieter unzumutbar wäre.

4.   Vom Mieter bereits geleistete Zahlungen des Mietpreises dürfen in den vorstehend unter (3.) genannten Fällen vom Vermieter einbehalten werden. Tritt der Vermieter hingegen vom Vertragzurück, weil esihm infolge höherer Gewalt oder anderer, unvorhersehbarer Umstände (z.B. behördliche Auflagen) unmöglich geworden ist, dem Mieter die gebuchte Unterkunft vertragsgemäß bereitzustellen, so hat der Vermieter bereits geleistete Zahlungen an den Mieter  zurückzuerstatten; weitergehende Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter bestehen in diesem Fall nicht.

5.   Der Vermieter hat den Mieter von der Ausübung seines Rücktrittsrechtes in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters vom Vertrag entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz.

XVII.   Verjährung, Aufrechnung des Mieters
1.   Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter aus diesem Vertrag beträgt sechs Monate, soweit nicht der Vermieter wegen Vorsatz haftet oder anderweitige unabdingbare gesetzliche Verjährungsvorschriften bestehen.

2.   Gegenüber Forderungen des Vermieters kann der Mieter seinerseits nur mit rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

XVIII.  Schriftform
1.   Andere als in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführte Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen.

2.   Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages zwischen Mieter und Vermieter oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

XIX.    Erfüllungsort, Gerichtsstand
1.   Erfüllungs- und Zahlungsort ist Grömitz.

2.   Sofern gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen den Parteien das Gericht, in dessen Bezirk die Mietsache belegen ist.

XX.     Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so werden diese Bestimmungen durch die entsprechenden gesetzlichen Regelungen ersetzt. Die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt und behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

 

Grömitz, Stand: Dezember  2021